Anforderungen an die Leistungsprüfung: BU vs. EU aus Sicht der Versicherer

Anforderungen an die Leistungsprüfung: BU vs. EU aus Sicht der Versicherer

1. Einleitung und Begriffsabgrenzung

Was bedeutet Berufsunfähigkeit (BU) und Erwerbsunfähigkeit (EU)?

Im deutschen Versicherungswesen begegnen uns oft die Begriffe Berufsunfähigkeit (BU) und Erwerbsunfähigkeit (EU). Beide spielen eine wichtige Rolle, wenn es um die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall geht. Doch was genau steckt dahinter? Und wo liegen die Unterschiede aus Sicht der Versicherer?

Kurze Definitionen

Begriff Kurze Erklärung
Berufsunfähigkeit (BU) Wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall zu mindestens 50% für voraussichtlich sechs Monate oder länger nicht mehr ausüben kann.
Erwerbsunfähigkeit (EU) Wenn man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann – unabhängig vom erlernten oder ausgeübten Beruf.

Rechtliche und versicherungstechnische Unterscheidung

In Deutschland gibt es klare rechtliche und versicherungstechnische Trennlinien zwischen BU und EU:

  • Berufsunfähigkeit: Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, sobald der eigene Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Es zählt der bisherige Job, nicht irgendeine andere Tätigkeit.
  • Erwerbsunfähigkeit: Hier geht es darum, ob eine Person generell arbeitsfähig ist. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass man weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – egal in welchem Job.
Kulturelle Besonderheiten in Deutschland

In Deutschland wird großer Wert auf den Schutz des eigenen Berufs gelegt. Viele Menschen sichern sich gezielt gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ab, da sie ihren Lebensstandard halten möchten. Die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung greift dagegen nur im absoluten Härtefall.

Diese Unterschiede bestimmen maßgeblich, wie Versicherer Leistungsanträge prüfen und welche Nachweise von Versicherten verlangt werden. Darauf gehen wir in den nächsten Teilen detaillierter ein.

2. Rechtliche Rahmenbedingungen

Um die Anforderungen an die Leistungsprüfung bei Berufsunfähigkeits- (BU) und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) im deutschen Markt besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen. Versicherer müssen bei der Prüfung von Leistungsanträgen zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten, die sich in einigen Punkten unterscheiden.

Überblick über die gesetzlichen Anforderungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für BU- und EU-Versicherungen sind vor allem im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. Die Unterschiede betreffen insbesondere die Definitionen der Invaliditätsbegriffe, die Nachweispflichten und die Anforderungen an die Leistungsprüfung.

Zentrale gesetzliche Vorschriften im Vergleich

Kriterium Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU)
Gesetzliche Grundlage § 172 VVG, individuelle AVB § 43 SGB VI, individuelle AVB
Definition der Leistungsvoraussetzungen Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben (meist mind. 50%) Unfähigkeit, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen (vollständig)
Beweislast Kunde muss BU nachweisen Kunde muss EU nachweisen
Mitwirkungspflichten des Versicherten Angabe aller relevanten Gesundheitsdaten, Mitwirkung bei ärztlichen Untersuchungen Angabe aller relevanten Gesundheitsdaten, Mitwirkung bei ärztlichen Untersuchungen
Dauer der Leistungsprüfung Einzelfallabhängig, oft mehrere Wochen bis Monate Eher langwierig, da umfassendere Prüfung notwendig ist
Möglichkeiten zur Nachprüfung durch den Versicherer Möglich, regelmäßige Überprüfung des Gesundheitszustands vorgesehen Möglich, regelmäßige Überprüfung des Gesundheitszustands vorgesehen

Anforderungen an Versicherer während der Leistungsprüfung

  • Sorgfaltspflicht: Versicherer sind verpflichtet, jeden Antrag sorgfältig und individuell zu prüfen.
  • Dokumentationspflicht: Alle Schritte und Ergebnisse müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Transparenz: Der Versicherte muss über alle Anforderungen und Zwischenschritte informiert werden.
Praxistipp:

Versicherte sollten alle geforderten Unterlagen vollständig einreichen und eventuelle Rückfragen zügig beantworten. Das erleichtert den Ablauf und verkürzt die Bearbeitungszeit.

Kriterien der Leistungsprüfung aus Sicht der Versicherer

3. Kriterien der Leistungsprüfung aus Sicht der Versicherer

Unterschiedliche Anforderungen bei BU und EU

Bei der Leistungsprüfung unterscheiden die Versicherer klar zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Die jeweiligen Kriterien, Nachweise und Bewertungsmaßstäbe sind dabei unterschiedlich. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte praxisnah und verständlich dargestellt.

Nachweispflichten – Was verlangen Versicherer?

Kriterium BU (Berufsunfähigkeit) EU (Erwerbsunfähigkeit)
Medizinischer Nachweis Detailliertes ärztliches Gutachten über die gesundheitlichen Einschränkungen bezogen auf den zuletzt ausgeübten Beruf Ärztliches Gutachten über generelle Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Dauer der Einschränkung In der Regel mindestens sechs Monate prognostizierte Unfähigkeit zur Berufsausübung Ebenfalls meist mindestens sechs Monate, aber bezogen auf jegliche Tätigkeit am Arbeitsmarkt
Berufsspezifische Prüfung Ja, es wird individuell geprüft, ob der zuletzt ausgeübte Beruf noch zu mindestens 50% ausgeführt werden kann Nein, es zählt nur die generelle Fähigkeit zu irgendeiner Arbeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes
Zumutbare Verweisung Oft keine oder eingeschränkte Verweisung auf andere Berufe (abhängig vom Tarif) Verweisung auf jede zumutbare Tätigkeit möglich; der ausgeübte Beruf spielt keine Rolle mehr
Weitere Nachweise/Unterlagen Lückenlose Dokumentation von Behandlungen, Reha-Berichte, ggf. Zeugnisse des Arbeitgebers zur Tätigkeitsbeschreibung Ebenso medizinische Unterlagen; weniger Fokus auf konkrete berufliche Tätigkeit, mehr auf allgemeine Leistungsfähigkeit

Beurteilungsmaßstäbe – Wie bewerten Versicherer den Antrag?

  • Sorgfältige Prüfung aller Unterlagen: Die Versicherer prüfen alle eingereichten ärztlichen Atteste, Therapie- und Reha-Berichte sehr genau.
  • Befragung von behandelnden Ärzten: Häufig holen Versicherer zusätzliche Stellungnahmen ein, um das Ausmaß der Einschränkungen besser einschätzen zu können.
  • Tätigkeitsbeschreibung: Bei BU ist eine möglichst genaue Beschreibung des letzten Berufs entscheidend; bei EU steht die generelle Leistungsfähigkeit im Vordergrund.
  • Mögliche Begutachtung durch einen unabhängigen Arzt: Gerade bei strittigen Fällen beauftragen Versicherer gerne eigene Gutachter.
  • Zumutbarkeit anderer Tätigkeiten: Besonders bei EU prüfen Versicherer genau, welche anderen Tätigkeiten für die betroffene Person theoretisch noch in Frage kommen würden.
Praxistipp: Sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen erleichtert die Leistungsprüfung erheblich!

Die oben genannten Kriterien zeigen deutlich, dass Versicherte je nach Art der Absicherung unterschiedliche Nachweispflichten erfüllen müssen. Wer sich vorab informiert und alle erforderlichen Dokumente vollständig bereitstellt, erhöht die Chancen auf eine zügige Anerkennung des Leistungsantrags deutlich.

4. Unterschiede in der Leistungsprüfung zwischen BU und EU

Analyse der wichtigsten Unterschiede in den Anforderungen und Bewertungskriterien für BU- und EU-Leistungsanträge

Die Leistungsprüfung bei Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) unterscheidet sich in mehreren zentralen Punkten. Versicherer achten besonders darauf, wie die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind und welche Nachweise die Versicherten erbringen müssen. Im Folgenden werden die wichtigsten Unterschiede übersichtlich dargestellt.

Definition der Begriffe: BU vs. EU

Aspekt Berufsunfähigkeit (BU) Erwerbsunfähigkeit (EU)
Definition Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben (meist zu mindestens 50%) Unfähigkeit, irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen (meist zu mindestens 3 Stunden täglich)
Maßstab Berufsbezogen Allgemein arbeitsbezogen
Prüfung durch Versicherer Detaillierte Prüfung des zuletzt ausgeübten Berufs und dessen Tätigkeiten Prüfung, ob überhaupt irgendeine Tätigkeit möglich ist, unabhängig vom erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf

Anforderungen an die Leistungsprüfung im Detail

Kriterien bei der BU-Leistungsprüfung:
  • Ausführliche Beschreibung des bisherigen Berufsbilds durch den Versicherten erforderlich
  • Nachweis über die gesundheitlichen Einschränkungen, die zur Berufsunfähigkeit führen (z.B. ärztliche Atteste, Gutachten)
  • Versicherer prüfen, ob eine zumutbare Umorganisation des Arbeitsplatzes möglich ist – insbesondere bei Selbstständigen relevant
  • Zeitlicher Rahmen: Die Einschränkung muss voraussichtlich dauerhaft sein (mindestens 6 Monate)
Kriterien bei der EU-Leistungsprüfung:
  • Weniger Fokus auf den bisherigen Beruf; stattdessen Prüfung der Fähigkeit, allgemein am Arbeitsleben teilzunehmen
  • Muss nachgewiesen werden, dass keine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr zumutbar ausgeübt werden kann (z.B. auch einfache Tätigkeiten wie Pförtner oder Verpacker)
  • Ebenfalls ärztliche Nachweise und Gutachten erforderlich, oft jedoch allgemeiner gefasst als bei der BU-Prüfung
  • Dauerhaftigkeit der Erwerbsunfähigkeit muss ebenfalls belegt werden (mindestens 6 Monate)

Zentrale Unterschiede aus Sicht der Versicherer im Überblick

Kriterium BU-Versicherung EU-Versicherung
Bezugspunkt der Prüfung Bisheriger Beruf/Tätigkeitsschwerpunkt des Versicherten Irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Anforderung an Nachweise Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung + spezifische medizinische Nachweise für den Beruf Allgemeine Nachweise über die Unfähigkeit zu jeglicher Arbeit am Arbeitsmarkt
Möglichkeit zur Umorganisation/Verweisung Möglichkeit zur Verweisung auf andere Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens wird geprüft Keine Verweisung auf andere Berufe – nur generelle Arbeitsfähigkeit zählt
Zielgruppe der Versicherung Besserverdienende, Fachkräfte, Selbstständige Bürger mit geringeren Qualifikationen oder höherem Risiko für generelle Erwerbsminderung
Spezifische Herausforderungen für Versicherer Korrekte Einschätzung des individuellen Berufsbilds, mögliche Umorganisationen, genaue medizinische Beurteilung Klarstellung, dass wirklich keinerlei Tätigkeit mehr möglich ist; Abgrenzung zu Teilzeitarbeit oder einfachen Hilfstätigkeiten

Praxistipp für Antragstellerinnen und Antragsteller:

  • Sorgfältige Dokumentation und klare Darstellung der persönlichen Situation sind entscheidend für eine erfolgreiche Leistungsprüfung.
  • Frühzeitige Einbindung von Ärztinnen/Ärzten sowie ggf. juristischen Expert:innen kann helfen, Missverständnisse mit dem Versicherer zu vermeiden.
  • Bei Unsicherheiten empfiehlt sich ein Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsberater.

5. Praktische Herausforderungen und Beispiele

Typische Probleme bei der Leistungsprüfung von BU und EU

Die Leistungsprüfung bei Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) stellt Versicherer immer wieder vor verschiedene praktische Herausforderungen. Diese ergeben sich aus den unterschiedlichen Anforderungen an die Prüfung und Bewertung der jeweiligen Fälle. Im Folgenden werden typische Praxisprobleme beschrieben, die in der deutschen Versicherungsbranche häufig auftreten.

Unterschiedliche Definitionen und Nachweispflichten

Eines der Hauptprobleme ist die unterschiedliche Definition von Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sowie die damit verbundenen Nachweispflichten für die Versicherten. Während bei der BU geprüft werden muss, ob der Kunde seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann, geht es bei der EU um die generelle Fähigkeit, irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben.

Kriterium BU (Berufsunfähigkeit) EU (Erwerbsunfähigkeit)
Prüfkriterium Letzter ausgeübter Beruf Beliebige Erwerbstätigkeit
Nachweis durch Kunde Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung und ärztliche Unterlagen zum letzten Beruf Allgemeinärztliche Gutachten über generelle Arbeitsfähigkeit
Häufige Streitpunkte Umorganisation im Betrieb, Verweisung auf andere Tätigkeiten im Unternehmen Definition des „allgemeinen Arbeitsmarkts“

Praxisschwierigkeiten bei der Begutachtung

In beiden Fällen ist die Begutachtung durch Ärzte oder Gutachter zentral. In der Praxis kommt es jedoch oft zu Problemen:

  • Dauer bis zur Klärung: Die Einholung aller relevanten Dokumente kann Monate dauern.
  • Widersprüchliche Gutachten: Unterschiedliche Einschätzungen von Ärzten führen zu Unsicherheiten.
  • Kundenerwartungen: Kunden fühlen sich durch lange Bearbeitungszeiten oft schlecht informiert oder ungerecht behandelt.

Beispiel aus dem Versicherungsalltag: BU-Leistungsfall mit Umorganisation

Ein typisches Beispiel: Ein Handwerksmeister beantragt eine BU-Rente, da er aufgrund eines Rückenleidens keine schweren Arbeiten mehr verrichten kann. Der Versicherer prüft aber auch, ob er im Betrieb organisatorisch so eingesetzt werden könnte, dass er weiterhin tätig sein kann (z.B. als Büro- oder Ausbildungsleiter). Hier kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Versicherern und Kunden über die Zumutbarkeit dieser Umorganisation.

Beispiel aus dem Versicherungsalltag: EU-Leistungsfall mit Verweis auf den Arbeitsmarkt

Ein weiterer Fall: Eine Verkäuferin wird dauerhaft arbeitsunfähig wegen einer psychischen Erkrankung. Bei der EU-Prüfung stellt sich die Frage, ob sie überhaupt noch irgendeiner Tätigkeit nachgehen könnte – unabhängig vom bisherigen Beruf. Hier gibt es häufig Diskussionen darüber, welche Jobs auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt theoretisch denkbar wären und wie realistisch deren Ausübung tatsächlich ist.

Zusammenfassung typischer Herausforderungen in der Praxis:
  • Abgrenzung zwischen BU und EU fällt oft schwer – auch für Experten.
  • Lange Prüfprozesse führen zu Unzufriedenheit bei Versicherten.
  • Verschiedene Interpretationen von Gutachten erschweren Entscheidungen.
  • Kunden müssen viele Nachweise beibringen, was belastend sein kann.
  • Bürokratische Abläufe verzögern schnelle Lösungen.

6. Fazit und Ausblick

Wichtige Erkenntnisse: Unterschiede zwischen BU und EU aus Sicht der Versicherer

Die Anforderungen an die Leistungsprüfung bei Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) unterscheiden sich deutlich. Für Versicherer ist es wichtig, diese Unterschiede genau zu kennen und im Prüfungsprozess zu berücksichtigen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte:

Kriterium BU (Berufsunfähigkeit) EU (Erwerbsunfähigkeit)
Definition der Leistungspflicht Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben Unfähigkeit, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen
Prüfungsaufwand für Versicherer Individuelle Bewertung des Berufsbildes und der konkreten Tätigkeiten Allgemeine Prüfung der Arbeitsfähigkeit auf dem gesamten Arbeitsmarkt
Nachweispflichten für Kunden Detaillierte ärztliche Gutachten sowie Beschreibung des Berufsalltags erforderlich Meist allgemeines medizinisches Gutachten ausreichend
Herausforderungen in der Praxis Vielfältige Berufsbilder führen zu komplexen Einzelfallprüfungen Klarere Abgrenzung, aber hohe Hürde für Leistungsanspruch

Mögliche Entwicklungen im Bereich der Leistungsprüfung

Der Markt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern sich stetig. Versicherer stehen vor der Herausforderung, ihre Prozesse weiter zu optimieren und gleichzeitig kundenfreundlich zu gestalten. Digitalisierung spielt dabei eine immer größere Rolle: Digitale Antragsstrecken und automatisierte Prüfverfahren könnten zukünftig für schnellere Entscheidungen sorgen. Gleichzeitig bleibt die individuelle Prüfung insbesondere bei der BU ein zentraler Bestandteil, da jeder Fall einzigartig ist.

Trends im Überblick:

  • Digitalisierung: Mehr digitale Prozesse zur effizienteren Bearbeitung von Leistungsanträgen.
  • Kundenorientierung: Verbesserte Kommunikation und Transparenz gegenüber Versicherten.
  • Anpassung an neue Berufsbilder: Stärkere Berücksichtigung flexibler Arbeitsmodelle und moderner Tätigkeiten.
  • Schnittstellen zu medizinischen Daten: Bessere Zusammenarbeit mit Ärzten und Gutachtern zur fundierten Entscheidungsfindung.
Zukünftige Herausforderungen für Versicherer:
  • Sicherstellung einer fairen und nachvollziehbaren Leistungsprüfung trotz zunehmender Automatisierung.
  • Anpassung der Produkte an den Wandel des Arbeitsmarktes.
  • Bessere Information und Unterstützung für Versicherte im Leistungsfall.

Letztlich bleibt festzuhalten: Die Anforderungen an die Leistungsprüfung sind sowohl für BU als auch für EU hoch – doch sie bieten auch Chancen für Innovationen im Sinne aller Beteiligten.