Geburts- und Kindervorsorge: Welche Leistungen sind über die Familienversicherung abgedeckt?

Geburts- und Kindervorsorge: Welche Leistungen sind über die Familienversicherung abgedeckt?

1. Überblick über die Familienversicherung in Deutschland

Die gesetzliche Familienversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Sie ermöglicht es, dass bestimmte Familienmitglieder kostenfrei über die Krankenversicherung einer versicherten Person (meist Mutter oder Vater) mitversichert werden können. Dieses Prinzip gilt vor allem für Ehepartner:innen und Kinder, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Was ist die Familienversicherung?

Die Familienversicherung gehört zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Ehegatten, eingetragene Lebenspartner:innen sowie Kinder beitragsfrei mitversichert werden können. Das bedeutet: Es müssen keine zusätzlichen Beiträge für diese Personen gezahlt werden, solange sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Wer kann familienversichert werden?

Familienmitglied Voraussetzungen
Kinder Bis zum 18. Geburtstag grundsätzlich versichert, unter bestimmten Bedingungen bis zum 23. oder 25. Lebensjahr (z.B. während Schul- oder Berufsausbildung bzw. Studium)
Ehegatten/Partner:innen Dürfen kein eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben (Mini-Job Grenze: aktuell 538 € monatlich, Stand 2024)
Wichtige Grundprinzipien der Familienversicherung:
  • Beitragsfreie Mitversicherung für berechtigte Angehörige
  • Keine Doppelversicherung notwendig – eine Person reicht aus
  • Kinder sind in der Regel bis zum Abschluss ihrer ersten Ausbildung mitversichert

Warum ist das besonders bei Geburt und Kindervorsorge wichtig?

Sobald ein Kind geboren wird, kann es direkt und unkompliziert über die Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Elternteils aufgenommen werden. Dadurch entstehen für das Neugeborene keine eigenen Kosten für notwendige medizinische Leistungen – von den ersten U-Untersuchungen bis zu wichtigen Vorsorgeimpfungen.

2. Leistungen rund um die Schwangerschaft

Medizinische Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft

Während einer Schwangerschaft haben gesetzlich versicherte Frauen in Deutschland Anspruch auf umfassende Vorsorgeleistungen, die über die Familienversicherung abgedeckt sind. Diese medizinischen Untersuchungen dienen dazu, die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen und Komplikationen frühzeitig zu erkennen. Die wichtigsten Leistungen sind im sogenannten „Mutterpass“ dokumentiert und werden von Frauenärztinnen, Frauenärzten oder Hebammen durchgeführt.

Übersicht: Wichtige Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

Untersuchung Wann? Kostenübernahme durch Familienversicherung
Erstuntersuchung (inkl. Beratung und Anamnese) Zu Beginn der Schwangerschaft Ja
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen Alle 4 Wochen, ab der 32. Woche alle 2 Wochen Ja
Ultraschalluntersuchungen Drei Standard-Termine (je nach Verlauf mehr möglich) Ja
Blut- und Urinuntersuchungen Laufend während der Vorsorge Ja
Zuckerbelastungstest (Glukosetoleranztest) 24.–28. Schwangerschaftswoche Ja

Weitere unterstützende Angebote während der Schwangerschaft

Neben den medizinischen Vorsorgeuntersuchungen bietet die Familienversicherung auch Unterstützung in Form von Beratungsangeboten und Kursen an:

  • Kostenübernahme für Geburtsvorbereitungskurse (bei Schwangeren vollständig, bei Partner anteilig)
  • Möglichkeit zur Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt
  • Psycho-soziale Beratung bei Unsicherheiten oder besonderen Belastungen in der Schwangerschaft
Tipp aus dem Alltag:

Viele Krankenkassen bieten zusätzliche Programme wie Online-Kurse, Apps oder Infoveranstaltungen speziell für werdende Eltern an. Es lohnt sich, direkt bei der eigenen Kasse nachzufragen!

Geburtskosten und stationäre Versorgung

3. Geburtskosten und stationäre Versorgung

Wenn ein Kind in Deutschland geboren wird, entstehen verschiedene Kosten, zum Beispiel für die Entbindung im Krankenhaus oder die medizinische Betreuung der Mutter und des Neugeborenen. Über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind viele dieser Leistungen abgedeckt. Im Folgenden findest du eine Übersicht über die wichtigsten Punkte rund um Geburtskosten und stationäre Versorgung:

Übernahme der Kosten bei der Entbindung

Die gesetzliche Familienversicherung übernimmt in der Regel sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit einer normalen Geburt im Krankenhaus entstehen. Dazu gehören:

  • Aufenthalt im Krankenhaus (in der Regel im Mehrbettzimmer)
  • Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe während der Geburt
  • Medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen für Mutter und Kind
  • Kosten für Medikamente, Verbandsmaterial und weitere notwendige Mittel

Was ist nicht abgedeckt?

Nicht alle Zusatzleistungen werden automatisch von der Krankenkasse übernommen. Hier eine einfache Übersicht:

Leistung Kostenübernahme durch GKV
Mehrbettzimmer Ja
Einzelzimmer/Privatleistungen Nein (nur gegen Aufpreis oder Zusatzversicherung)
Kaiserschnitt (medizinisch notwendig) Ja
Kaiserschnitt (auf Wunsch ohne medizinischen Grund) In der Regel nein
Hebammenbetreuung im Krankenhaus Ja
Sonderverpflegung (z. B. spezielle Menüs) Nein

Weitere unterstützende Leistungen nach der Geburt

Neben den reinen Geburtskosten gibt es noch weitere Leistungen, die von der Familienversicherung abgedeckt sind:

  • Kinderarztuntersuchungen direkt nach der Geburt (U1 & U2)
  • Stillberatung und Unterstützung durch Hebammen auch nach dem Klinikaufenthalt
  • Mögliche Übernahme von Fahrtkosten zur Klinik, wenn diese medizinisch notwendig sind
  • Kostenerstattung für bestimmte häusliche Krankenpflege-Leistungen, falls die Mutter nach der Entbindung Unterstützung benötigt

Tipp aus dem Alltag in Deutschland:

Bald nach der Geburt solltest du das Neugeborene bei deiner Krankenkasse anmelden, damit es lückenlos mitversichert ist. Die Anmeldung funktioniert meist unkompliziert online oder telefonisch.

4. Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) und Impfungen

In Deutschland wird großer Wert auf die Gesundheit von Kindern gelegt. Deshalb übernimmt die Familienversicherung viele wichtige Vorsorgeleistungen für Kinder – vor allem die sogenannten U-Untersuchungen sowie empfohlene Schutzimpfungen. Was das genau bedeutet, erklären wir dir hier ganz einfach.

Was sind U-Untersuchungen?

Die U-Untersuchungen (Untersuchungen U1 bis U9 und J1) sind regelmäßige Check-ups für Kinder von Geburt an bis ins Jugendalter. Bei diesen Terminen prüft der Kinderarzt oder die Kinderärztin, ob sich dein Kind altersgerecht entwickelt. Das Ziel ist, mögliche Krankheiten oder Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Welche U-Untersuchungen sind in der Familienversicherung abgedeckt?

Untersuchung Alter des Kindes Kostenübernahme durch Familienversicherung
U1 bis U9 Direkt nach der Geburt bis zum 6. Lebensjahr Ja, komplett abgedeckt
J1 12-14 Jahre Ja, komplett abgedeckt
Spezielle Zusatzuntersuchungen (z.B. U10, U11, J2) 7-17 Jahre Teilweise, je nach Krankenkasse
Tipp aus der Praxis:

Bringe das gelbe Untersuchungsheft („U-Heft“) immer zu den Terminen mit. Hier werden alle wichtigen Ergebnisse eingetragen.

Schutzimpfungen für Kinder

Die Familienversicherung übernimmt auch die Kosten für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen. Dazu zählen beispielsweise Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln, Diphtherie, Tetanus und viele weitere Infektionskrankheiten.

Überblick: Wichtige Impfungen und Kostenübernahme

Impfung Zeitpunkt/Alter Kostenübernahme durch Familienversicherung
Sechsfach-Impfung (z.B. Diphtherie, Tetanus etc.) Säuglingsalter (ab 2 Monate) Ja, komplett abgedeckt
Mumps-Masern-Röteln (MMR) Kleinkindalter (ab 11 Monate) Ja, komplett abgedeckt
HPV-Impfung (für Mädchen und Jungen) Ab 9 Jahren bis spätestens 14 Jahre Ja, komplett abgedeckt
Grippeimpfung (bei Risikogruppen) Saisonabhängig / bei Bedarf Ja, bei medizinischer Indikation abgedeckt
Kurz erklärt:

Sowohl die Vorsorgeuntersuchungen als auch alle empfohlenen Impfungen werden direkt über die Krankenkarte deines Kindes mit der Krankenkasse abgerechnet – du musst dich also um nichts kümmern!

5. Zahnärztliche und weitere Zusatzleistungen für Kinder

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen

In Deutschland übernimmt die Familienversicherung zahlreiche zahnärztliche Vorsorgeleistungen für Kinder. Die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt sind ab dem Durchbruch des ersten Zahnes vorgesehen. Diese Untersuchungen werden in der Regel zweimal jährlich empfohlen und von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig bezahlt.

Leistungen der gesetzlichen Familienversicherung für Kinderzähne

Leistung Häufigkeit/Altersgruppe Kostenübernahme
Früherkennungsuntersuchungen (FU) 3x zwischen 6. bis 72. Lebensmonat 100%
Kariesprophylaxe (Fluoridierung, Fissurenversiegelung) 6-17 Jahre, je nach Maßnahme 2x pro Jahr 100%
Zahnsteinentfernung Ab 18 Jahren jährlich einmal, für Kinder nicht üblich 100%
Füllungen bei Karies Bei Bedarf, altersunabhängig Standardfüllung 100%, hochwertige Materialien meist Zuzahlung
Kieferorthopädische Erstberatung Bis zum 18. Lebensjahr 100%

Weitere Zusatzleistungen für Kinder

Neben der Zahnvorsorge gibt es zusätzliche Hilfsmittel und Präventivleistungen, die über die Familienversicherung abgedeckt sind. Dazu zählen beispielsweise:

  • Sehhilfen: Brillen oder Kontaktlinsen werden bei medizinischer Notwendigkeit anteilig übernommen.
  • Hörhilfen: Hörgeräte für Kinder werden bei Bedarf bezahlt.
  • Kieferorthopädie: Bei medizinischer Indikation übernehmen die Krankenkassen einen Großteil der Kosten für Zahnspangen.
  • Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen): Die regelmäßigen kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen sind ebenfalls kostenfrei.
  • Spezielle Therapien: Zum Beispiel Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie, wenn ärztlich verordnet.

Schneller Überblick: Welche Zusatzleistungen sind abgedeckt?

Leistung/Hilfsmittel Kostenübernahme durch Familienversicherung?
Zahnarzt-Vorsorgeuntersuchung & Prophylaxe Ja, komplett
Zahnspange (bei medizinischer Notwendigkeit) Bedingt (mind. 80%, Rest nach Abschluss der Behandlung)
Brille/Kontaktlinsen (bei Kindern) Bedingt (nur Standardmodelle)
Kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen (U1-U9 etc.) Ja, komplett
Therapien wie Logo-, Ergo-, Physiotherapie (bei Verordnung) Ja, mit kleiner Eigenbeteiligung möglich
Tipp aus der Praxis:

Achten Sie darauf, die Termine für Zahnvorsorge und U-Untersuchungen rechtzeitig zu vereinbaren – viele Praxen sind schnell ausgebucht. Bewahren Sie alle Unterlagen gut auf, falls Nachweise benötigt werden!

6. Nicht abgedeckte Leistungen und mögliche Zusatzversicherungen

Was ist nicht durch die Familienversicherung abgedeckt?

Auch wenn die gesetzliche Familienversicherung in Deutschland viele wichtige Leistungen rund um Geburt und Kindervorsorge übernimmt, gibt es einige Bereiche, die nicht oder nur teilweise enthalten sind. Besonders wenn Sie spezielle Wünsche haben oder zusätzliche Sicherheit möchten, lohnt sich ein genauer Blick auf die Details.

Nicht abgedeckte Leistungen im Überblick

Leistung Familienversicherung Mögliche Zusatzversicherung notwendig?
Zahnzusatzleistungen (z.B. Kieferorthopädie über Regelversorgung hinaus) Nur Standardleistungen Ja
Einzelzimmer/ Chefarztbehandlung bei der Geburt Nein Ja
Spezielle Vorsorgeuntersuchungen (z.B. zusätzliche Ultraschalluntersuchungen) Teilweise, nur das gesetzlich vorgesehene Programm Ja, für Extras
Alternative Heilmethoden (Homöopathie, Osteopathie) Oft nicht enthalten oder nur eingeschränkt Ja, falls gewünscht
Kosten für private Hebamme oder Geburtsvorbereitungskurse über Standard hinaus Basisleistungen ja, Extras nein Möglich
Reiseschutzimpfungen für Kinder Nein Möglich
Sehhilfen (Brillen/Kontaktlinsen) Nur eingeschränkt bei Kindern unter 18 Jahren Möglich, falls Bedarf besteht
Soforthilfe im Ausland (z.B. Notfall-Rücktransport) Nein Empfohlen bei Auslandsreisen

Wann lohnt sich eine Zusatzversicherung?

Eine private Zusatzversicherung kann in folgenden Situationen sinnvoll sein:

  • Spezielle Wünsche bei der Geburt: Wenn Sie Wert auf Komfort wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung legen.
  • Bessere Absicherung für Ihr Kind: Für zahnärztliche Behandlungen, Sehhilfen oder alternative Heilmethoden.
  • Sicherheit im Ausland: Besonders auf Reisen schützt eine Auslandsreisekrankenversicherung vor hohen Kosten.

Kriterien für die Auswahl einer passenden Zusatzversicherung:

  • Brauchen Sie bestimmte Extras? Prüfen Sie, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und ob diese von der gesetzlichen Versicherung gedeckt sind.
  • Kosten-Nutzen-Abwägung: Manche Leistungen können auch privat bezahlt werden, statt monatlich eine Versicherung zu zahlen.
  • Anbieter vergleichen: Die Angebote und Preise variieren stark – ein Vergleich lohnt sich immer.
Tipp aus der Praxis:

Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse: Oft gibt es schon günstige Zusatzbausteine oder Kooperationen mit Versicherern, die speziell auf Familien zugeschnitten sind. Ein Beratungsgespräch hilft Ihnen, den tatsächlichen Bedarf realistisch einzuschätzen.

7. Praktische Tipps zur Inanspruchnahme der Leistungen

Hinweise zur Beantragung von Geburts- und Kindervorsorgeleistungen

In Deutschland läuft die Beantragung von Leistungen rund um Geburt und Kindervorsorge meist unkompliziert über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse. Damit alles reibungslos funktioniert, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten:

Wie beantrage ich die Leistungen?

  • Krankenkassenkarte vorlegen: Beim ersten Arztbesuch oder bei der Anmeldung im Krankenhaus immer die elektronische Gesundheitskarte vorzeigen.
  • Ärztliche Bescheinigungen: Für bestimmte Leistungen wie Mutterschaftsgeld oder Vorsorgeuntersuchungen ist oft eine ärztliche Bestätigung nötig.
  • Antragsformulare: Viele Kassen bieten Online-Formulare an, die bequem zuhause ausgefüllt werden können.

Wichtige Fristen im Überblick

Leistung Frist/Zeitraum Was ist zu tun?
Mutterschaftsgeld 7 Wochen vor Geburt bis 8 Wochen nach Geburt Antrag bei der Krankenkasse einreichen (mit ärztlicher Bescheinigung)
Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) Von Geburt bis zum 6. Lebensjahr (je nach Untersuchungstermin) Termine rechtzeitig wahrnehmen, Nachweis im U-Heft dokumentieren lassen
Familienversicherung für das Neugeborene Sofort nach der Geburt (innerhalb weniger Wochen) Meldung des Kindes bei der Krankenkasse, Geburtsurkunde einreichen

Regionale Besonderheiten in Deutschland

Je nach Bundesland kann es Unterschiede geben, besonders bei den sogenannten „Vorsorge-Boni“ oder regionalen Zusatzangeboten. Manche Krankenkassen bieten z.B. extra Programme für Schwangere oder spezielle Früherkennungsmaßnahmen an.

  • Bayern: Hier gibt es zusätzliche Vorsorgechecks wie das „Bayerische Kinderheft“.
  • Sachsen: Manche Kommunen unterstützen Familien mit einem Begrüßungsgeld fürs Neugeborene.
  • Niedersachsen: Regionale Impfkampagnen werden teilweise von den Kassen unterstützt.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse gezielt nach regionalen Angeboten oder Bonusprogrammen!