Einführung in BU- und EU-Versicherungen
Die steuerliche Behandlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) ist in Deutschland ein wichtiges Thema für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gerade im deutschen Sozialversicherungssystem spielen diese beiden Versicherungsarten eine bedeutende Rolle, um die eigene Existenz und den Lebensstandard abzusichern, falls das Einkommen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen wegfällt.
Unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) versteht man eine private Absicherung, die dann einspringt, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann. Die gesetzliche Absicherung reicht hier meist nicht aus, weshalb eine zusätzliche private Vorsorge in Deutschland als sehr empfehlenswert gilt.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) hingegen greift, wenn man überhaupt keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann – unabhängig vom erlernten Beruf. Auch hier gibt es zwar staatliche Leistungen, aber die Höhe reicht häufig nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des steigenden Drucks auf das Rentensystem ist die private Vorsorge mit BU- oder EU-Versicherungen in Deutschland für viele Menschen unverzichtbar geworden. Im weiteren Verlauf dieses Artikels schauen wir uns an, wie diese Versicherungen steuerlich behandelt werden und was es dabei zu beachten gibt.
2. Grundlagen der steuerlichen Behandlung
Die steuerliche Behandlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) in Deutschland basiert auf klar definierten gesetzlichen Regelungen. Diese Versicherungen dienen als Absicherung gegen Einkommensausfälle infolge von Krankheit oder Unfall, wobei der Gesetzgeber sowohl für die Beiträge als auch für die Leistungen spezifische steuerliche Vorgaben macht.
Rechtlicher Rahmen
Maßgeblich für die steuerliche Einordnung sind insbesondere das Einkommensteuergesetz (EStG) sowie das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen Beitragszahlungen während der Ansparphase und Auszahlungen im Leistungsfall.
Wichtige Gesetze im Überblick
| Gesetz | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Einkommensteuergesetz (EStG) | Regelt die Absetzbarkeit von Beiträgen und die Besteuerung der Leistungen |
| Versicherungsvertragsgesetz (VVG) | Definiert Vertragsgrundlagen und Pflichten bei BU- und EU-Versicherungen |
| Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) | Betrifft ggf. zertifizierte Vorsorgeprodukte mit Steuervergünstigungen |
Steuerliche Grundsätze im Überblick:
- Beiträge: Die Beiträge zu einer BU- oder EU-Versicherung können unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hier gelten Höchstbeträge gemäß § 10 EStG.
- Leistungen: Im Leistungsfall ist zu unterscheiden, ob eine Kapitalauszahlung oder eine monatliche Rente erfolgt. Die steuerliche Behandlung hängt vom Vertragsmodell ab (z.B. selbstständige BU-Versicherung vs. Zusatzversicherung).
- Sonderfälle: Bei betrieblichen oder Basisvorsorge-Produkten können andere Regelungen greifen, insbesondere hinsichtlich der Förderung oder nachgelagerten Besteuerung.
Diese Grundlagen bilden die Basis für alle weiteren Überlegungen zur optimalen Nutzung und steuerlichen Bewertung Ihrer BU- und EU-Versicherung in Deutschland.

3. Beiträge: Absetzbarkeit und steuerliche Vorteile
Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) können in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden. Grundsätzlich zählen diese Versicherungsbeiträge zu den sogenannten „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ und sind damit im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung absetzbar. Das bedeutet, dass ein Teil der gezahlten Prämien Ihre Steuerlast mindern kann.
Für Angestellte und Selbstständige gibt es dabei einige Unterschiede, doch profitieren beide Gruppen von steuerlichen Vorteilen. Besonders relevant ist, dass die absetzbaren Beiträge innerhalb des Höchstbetrags für Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Dieser Höchstbetrag liegt derzeit bei 1.900 Euro für Arbeitnehmer bzw. 2.800 Euro für Selbstständige pro Jahr (Stand: 2024). Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass hier auch andere Versicherungen wie Kranken- und Pflegeversicherungen mitgerechnet werden.
Wichtige Voraussetzungen zur Absetzbarkeit
Damit die BU- oder EU-Beiträge tatsächlich absetzbar sind, muss die Versicherung auf das eigene Berufsrisiko abgeschlossen sein – also nicht etwa auf das Leben eines Dritten. Außerdem sollte die Police rein dem Schutz vor Berufsunfähigkeit dienen und keine Spar- oder Kapitalanlagekomponenten enthalten, da solche Kombiprodukte steuerlich anders behandelt werden.
Steuerliche Vorteile im Überblick
- Minderung der Steuerlast durch Abzug als Sonderausgaben
- Beitragszahlungen reduzieren das zu versteuernde Einkommen
- Besonders für Selbstständige interessant, da sie oft höhere Vorsorgeaufwendungen haben
Praxistipp
Es lohnt sich, beim Ausfüllen der Steuererklärung auf eine korrekte Zuordnung der Beiträge zu achten und gegebenenfalls Belege bereitzuhalten. Im Zweifel kann ein Steuerberater helfen, alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.
4. Leistungen: Besteuerung im Leistungsfall
Kommt es im Ernstfall zur Auszahlung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU), stellt sich für viele Versicherte die Frage, wie diese Einnahmen steuerlich behandelt werden. Hierbei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.
Steuerliche Einordnung der Auszahlungen
Die Besteuerung hängt davon ab, wie die Beiträge während der Ansparphase behandelt wurden und ob die Versicherung privat oder betrieblich abgeschlossen wurde. Grundsätzlich gilt: Die ausgezahlte BU- oder EU-Rente zählt als sogenannte „sonstige Einkünfte“ gemäß § 22 EStG.
Persönlicher Steuersatz und Ertragsanteil
Ob und wie viel Steuern tatsächlich anfallen, richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz sowie dem sogenannten Ertragsanteil. Der Ertragsanteil ist abhängig vom Alter bei Rentenbeginn. Je jünger man bei Beginn der Rentenzahlung ist, desto höher fällt der steuerpflichtige Anteil aus.
| Alter bei Rentenbeginn | Ertragsanteil (%) |
|---|---|
| 30 Jahre | 44% |
| 40 Jahre | 39% |
| 50 Jahre | 34% |
| 60 Jahre | 27% |
Praxistipp: Steuerfreibetrag und Progression beachten
Zu beachten ist außerdem, dass die BU- oder EU-Rente mit weiteren Einkünften zusammengerechnet wird und dadurch eventuell ein höherer Steuersatz (Progression) greifen kann. Liegt das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag, bleibt die Auszahlung steuerfrei.
Was Versicherte tun sollten
- Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss steuerlich beraten, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
- Bewahren Sie alle Unterlagen zu Ihren Beiträgen und den erhaltenen Leistungen sorgfältig auf.
- Melden Sie die erhaltene BU- oder EU-Rente in Ihrer jährlichen Steuererklärung korrekt an.
Wer diese Hinweise berücksichtigt, kann sicherstellen, dass im Leistungsfall alles seine Ordnung hat und Sie finanziell bestmöglich abgesichert sind.
5. Unterschiede zwischen privater und betrieblicher Absicherung
Überblick: Private vs. Betriebliche BU- und EU-Versicherungen
In Deutschland gibt es bei der steuerlichen Behandlung von Berufsunfähigkeits- (BU) und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) wesentliche Unterschiede, je nachdem, ob diese privat oder betrieblich abgeschlossen werden. Dies betrifft sowohl die Beiträge als auch die späteren Leistungen. Es lohnt sich daher, die jeweiligen Besonderheiten zu kennen.
Steuerliche Behandlung der privaten Absicherung
Bei privat abgeschlossenen BU- oder EU-Versicherungen können die Beiträge grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings gelten hierbei Höchstbeträge, sodass die steuerliche Entlastung oft begrenzt ist. Im Leistungsfall sind die Auszahlungen in der Regel steuerfrei, sofern die Versicherung privat abgeschlossen und eigenfinanziert wurde. Eine Ausnahme besteht, wenn eine Kapitalauszahlung erfolgt oder Zusatzleistungen enthalten sind.
Steuerliche Behandlung der betrieblichen Absicherung
Betriebliche BU- oder EU-Versicherungen – zum Beispiel im Rahmen einer Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionskasse – bieten andere steuerliche Vorteile: Die Beiträge können häufig als Betriebsausgaben abgesetzt werden und sind für den Arbeitnehmer bis zu bestimmten Freibeträgen steuerfrei. Im Gegenzug unterliegen spätere Leistungen jedoch meist der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Bei Rentenauszahlung müssen Arbeitnehmer diese Leistungen als Einkommen versteuern. Hierbei kommt es auf das jeweilige Durchführungsmodell an.
Praxis-Tipp aus dem deutschen Alltag
Es empfiehlt sich, vor Abschluss einer BU- oder EU-Versicherung genau zu prüfen, welche Form – privat oder betrieblich – besser zur eigenen Lebenssituation passt. Ein Gespräch mit einem Steuerberater kann helfen, unnötige Überraschungen bei der Steuer zu vermeiden.
Fazit: Die richtige Wahl treffen
Die Entscheidung zwischen privater und betrieblicher Absicherung hat einen direkten Einfluss auf Ihre Steuerlast – sowohl während der Beitragsphase als auch beim Leistungsbezug. Wer hier clever plant, kann Steuervorteile optimal nutzen und ist gleichzeitig gut abgesichert.
6. Wichtige praktische Tipps für Versicherte
Alltagsnahe Hinweise für die steuerliche Nutzung
Um das Beste aus der steuerlichen Behandlung von Berufsunfähigkeits- (BU) und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) herauszuholen, ist es wichtig, den Überblick über die eigenen Versicherungsverträge zu behalten. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Beiträge korrekt in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden und achten Sie darauf, dass Sie die jeweiligen Höchstbeträge nicht überschreiten.
Belege und Nachweise sorgfältig aufbewahren
Ein häufiger Fehler im Alltag: Versicherungsbeiträge werden zwar gezahlt, aber die Nachweise verschwinden im Papierstapel. Bewahren Sie Beitragsbescheinigungen und Policen immer griffbereit auf – am besten digitalisiert. Bei einer möglichen Nachfrage durch das Finanzamt können Sie so schnell reagieren.
Korrekte Zuordnung der Beiträge
Achten Sie darauf, ob Ihre BU/EU-Versicherung als eigenständiger Vertrag oder als Zusatzbaustein zu einer Lebensversicherung abgeschlossen wurde. Die steuerliche Absetzbarkeit unterscheidet sich je nach Vertragsart, was sich direkt auf Ihre Steuerlast auswirken kann.
Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe nutzen
Gerade wenn sich Ihre Lebenssituation ändert – zum Beispiel durch einen Jobwechsel, eine Heirat oder Kinder – empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater oder einer Lohnsteuerhilfe. Sie können individuell prüfen, wie Sie Ihre Versicherungsbeiträge optimal absetzen und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Fristen und Änderungen im Blick behalten
Die Gesetzgebung rund um Versicherungen und Steuern kann sich ändern. Informieren Sie sich daher regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, beispielsweise über das Bundesfinanzministerium oder Verbraucherzentralen. So stellen Sie sicher, dass Sie keine Fristen verpassen und immer auf dem neuesten Stand sind.
Praxistipp: Jährlicher Versicherungscheck
Nehmen Sie sich einmal pro Jahr Zeit für einen kurzen Check Ihrer Versicherungen. Sind die Verträge noch aktuell? Stimmen die Begünstigten? Gibt es steuerliche Neuerungen? Mit dieser Routine vermeiden Sie Überraschungen und nutzen alle Vorteile optimal aus.
